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Unbekannt verzogen

Aktualisiert: 22. Aug. 2021



Nach der letzten Mitgliederinformation kamen doch einige Retouren an den Verein zurück, da die dem Verein gemeldeten Anschriften nicht mehr aktuell waren.

Nach der Vereinssatzung gilt z.B. eine Einladung zur Mitgliederversammlung als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied bekanntgegebene Adresse gerichtet ist. Somit könnte sich der Vorstand entspannt zurücklehnen, aber wir möchten mit unseren Mitgliedern in Kontakt bleiben können.

Darum, liebe Vereinsmitglieder, teilt uns nach einem Umzug Eure aktuelle Anschrift mit.

Auch in Eurem Interesse.

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